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Aktuelles

Stadt Baden unterstützt Tägerhardsanierung

Die Stadt Baden unterstützt Sanierung und Erweiterung des Erholungszentrums Tägerhard mit einem Investitionsbeitrag an die Baukosten.

Der Badener Stadtrat beantragt dem Einwohnerrat, an die Baukosten für die Sanierung des Sport- und Erholungszentrums Tägerhard in Wet­tingen – unter Vorbehalt der Bewilligung eines gleich hohen Investitionsbeitrags durch den Einwohnerrat und die Stimmberechtigten der Gemeinde Wettingen an die Baukosten des Kurtheaters Baden – einen Investitionsbeitrag von CHF 4'940'000 (inkl. MWST) zu be­willigen. Von den jährlich wiederkehrenden Investitionsfolgekosten von CHF 178'193 zulasten der laufenden Rechnung soll der Einwohnerrat Kenntnis zu nehmen.

Die Sanierungsarbeiten für das Sport- und Erholungszentrum Tägerhard, Wettingen, und das Kurtheater Baden sind bereits im Gang.

Für die Sanierung des Sport- und Erholungszentrums Tägerhard wurde ein Kredit von CHF 46,53 Mio. bewilligt. Die gesamten Anlagekosten für den Umbau und die Erweiterung des Kurtheaters betragen CHF 37,52 Mio. Der Einwohnerrat bewilligte dafür am 13. November 2012 einen Projektierungs- und Baukredit von CHF 34,472 Mio. Vorgängig wurden Leistungen von CHF 3,048 Mio. erbracht (u.a. Wettbewerbsverfahren, Standortevaluation, denkmalpflegerische Abklärungen, Sofortmas­snahmen).

Der Investitionsbeitrag an das Sport- und Erholungszentrum Tägerhard wurde ab 2013 im Auf­gaben- und Finanzplan nicht mehr aufgeführt. Konsequenterweise wurde das städtische Projekt Kurtheater ohne den Beitrag von Wettingen im Aufgaben- und Finanzplan eingestellt. Wenn der Beitrag an das Sport- und Erholungszentrum Tägerhard geleistet wird und auf der anderen Sei­te ein Beitrag der Gemeinde Wettingen an das Kurtheater eingeht, verändert sich der Aufga­ben- und Finanzplan (Investitionsrechnung) unter dem Strich nicht.

Der Gemeinderat Wettingen und der Stadtrat Baden haben stets festgehalten, dass die Regio­nalität der beiden Projekte nicht in Frage gestellt ist und somit von einer gegenseitigen Beteili­gung ausgegangen werden kann.

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