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Neuer Förderbeitrag für die Kerndämmung von Zweischalenmauerwerken

Die Stadt Baden fördert die nachträgliche Kerndämmung von Gebäuden mit 2'000 CHF pro Objekt. Das aktuelle Förderangebot könnte für Sie interessant sein, falls Sie …

  • ein Haus in Baden, Rütihof oder Dättwil besitzen, das vor 1970 gebaut wurde;
  • den Heizwärmeverbrauch ihres Gebäudes senken möchten;
  • Ihr Gebäude dämmen möchten, aber eine klassische Dämmung der Aussenwand aus optischen Gründen nicht realisieren möchten oder dürfen oder
  • Ihr Gebäude dämmen möchten, aber eine klassische Dämmung der Aussenwand nicht finanzieren können;
  • wissen, dass Ihr Haus aus einem Zweischalenmauerwerk mit ungefülltem Hohlraum von mindestens 3 cm besteht

Was ist eine Kerndämmung bei einem Zweischalenmauerwerk?

Bei Gebäuden, die vor 1965 gebaut wurden, wurde zwischen zwei Backsteinen oft ein durchgehender Hohlraum belassen. Bei späteren Baujahren wurde dieser Hohlraum jeweils ausgedämmt. Bei einer nachträglichen Kerndämmung wird der Hohlraum von aussen mit einem Dämmstoff gefüllt. Idealerweise kann der Dämmstoff über kleine Bohrlöcher in der Fassade eingeblasen werden.

Was spricht für eine Kerndämmung?

  • Das Verfahren ist wesentlich kostengünstiger als eine herkömmliche Aussendämmung der Fassade.
  • Die Wirkung einer Kerndämmung ist zwar kleiner, aber das Kosten-/Nutzenverhältnis ist deutlich höher.
  • Da die Fassade bei einer Kerndämmung nicht verändert wird, ist keine Baubewilligung notwendig.
  • Eine Kerndämmung ist schnell (in ca. 1-2 Arbeitstagen) durchgeführt. Es ist in der Regel kein Baugerüst notwendig.

Hier finden Sie mehr Informationen zum Förderangebot und zum Vorgehen.

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