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Aktuelles

Werkkbeiz - Überprüfung der Pachtsituation

Die Stadt Baden nimmt die Auflösung des Pachtvertrags in der Werkkbeiz zum Anlass, nach den ersten Betriebsjahren die Rahmenbedingungen für den Betrieb des Lokals zu überprüfen. Ziel ist es, die Werkkbeiz unter geklärten Voraussetzungen sobald wie möglich wieder zu eröffnen.

Der Pächter sf catering hatte sich im März dieses Jahres dazu entschieden, den Betrieb der Werkkbeiz in der Alten Schmiede einzustellen, um sich stärker auf einen zweiten Standort konzentrieren zu können. Die Geissepeter GmbH, die das Lokal mit einer Pop-Up Beiz anfangs April von sf catering kurzfristig übernahm, hat sich nun entschlossen, ihr Engagement mit der Sommerpause zu beenden.

Mit der Eröffnung der Alten Schmiede im Jahr 2015 nahm auch die Werkkbeiz ihren Betrieb auf. sf catering als externer Pächter ergänzte mit seinem Verpflegungsangebot über den Mittag das Kultur- und Veranstaltungsprogramm des Jugendkulturlokals Werkk und der Halle Alte Schmiede.

Die gemeinsame Nutzung der gastronomischen Infrastruktur zeigte in den ersten Betriebsjahren, dass die logistischen und organisatorischen Schnittstellen sowie die räumlichen Doppelnutzungen die beteiligten Akteure vor grosse Herausforderungen stellen. Erschwerend kommt hinzu, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen am Abend kein permanentes Angebot sichergestellt werden konnte.

Vor diesem Hintergrund nimmt die Stadt Baden die aktuelle Situation zum Anlass, die Rahmenbedingungen für die Vermietung des Lokals aufgrund der Erfahrungen aus den ersten Betriebsjahren zu überprüfen, damit in einem nächsten Schritt mit den Erkenntnissen aus den ersten Jahren eine nachhaltige Lösung für alle Beteiligten sichergestellt werden kann. Das Mittagsangebot in der Werkkbeiz wird damit vorläufig ausgesetzt. Der Auftrag des Jugendkulturlokals, insbesondere das Abendangebot, ist weiterhin gewährleistet.

Die Überprüfung wurde umgehend initiiert und soll bis im September abgeschlossen werden. Auf Grund der daraus resultierenden Erkenntnisse wird der Stadtrat anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden.

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