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Aktuelles

Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern im Kanton Aargau

Aufgrund der aktuellen Wetterlage besteht grosse Waldbrandgefahr. Ab sofort besteht ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern.

Auch ausserhalb der Wälder sind folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten.

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
  • Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.

Medienmitteilung_KFS_Feuerverbot_Wald_26.7.18 [pdf, 126 KB]

Feuerwerksverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet von Baden

Zusätzlich zum Feuerverbot im Wald und in einem 200 m breiten Streifen an Waldrändern sofort gilt auf dem ganzen Gemeindegebiet der Stadt Baden ein absolutes Feuerwerksverbot. Dies gilt über den 1. August bis auf Weiteres.

Medienmitteilung_Feuerwerksverbot_27.7.18 [pdf, 24 KB]

 

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