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Aktuelles

Änderung der Tarifordnung beim Krippenpool

Die Anzahl Betreuungstage, die durch die Krippenpoolgemeinden mitfinanziert werden, nimmt stetig zu. Zudem fallen künftig Kantonsbeiträge weg. Um die Kostenentwicklung massvoll zu gestalten, haben die Gemeinderäte der Poolgemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen entschieden, die Tarifordnung anzupassen.

Das neue kantonale Kinderbetreuungsgesetz tritt ab 1. August 2018 in Kraft. Der Krippenpool entspricht bereits heute, mit wenigen Ausnahmen, dem neuen Kinderbetreuungsgesetz. Der Steuerungsausschuss der vier Poolgemeinden Baden, Wettingen, Obersiggenthal und Ennetbaden mussten sich aber dennoch mit einigen Veränderungen auseinander setzen.

Abläufe neu definiert, Elterntarife angehoben

Einige Abläufe und Prozesse mussten aufgrund der neuen standortunabhängigen Subventionierung neu definiert und in der Tarifordnung festgehalten werden. So werden neu auch anspruchsberechtigte Eltern subventioniert, die ihre Kinder ausserhalb des Krippenpools betreuen lassen.
Durch den Wegfall der Kantonsbeiträge von rund CHF 250'000 und der dadurch grösseren Belastung der Gemeinden sah sich der Steuerungsausschuss zudem gezwungen, einen Teil der Subventionen durch die Erhöhung der Elterntarife zu kompensieren.
Am subjektorientierten Finanzierungsmodell wird grundsätzlich weiterhin festgehalten.

Verwaltungsaufwand gering halten

Der Krippenpool ist nach wie vor bestrebt, die Zusammenarbeit mit den Krippen der Krippenpoolgemeinden in einer Vereinbarung zu regeln und zu fördern und somit für ein gut zugängliches Kinderbetreuungsangebot in der Region Baden beizutragen. Zudem möchte der Krippenpool sicherstellen, dass der Verwaltungsaufwand innerhalb der Krippenpoolgemeinden möglichst gering gehalten und der bisherige Zahlungsfluss beibehalten werden kann. Der Krippenpool strebt an, dass Eltern nicht noch zusätzliche Kosten entrichten resp. vorschiessen müssen, was zu einem (Teil-) Ausschluss von wirtschaftlich schlechter gestellten führen würde.

Neu werden auch subventionsberechtigte Eltern aus den Poolgemeinden, die ihre Kinder ab 1.8.2018 in einer Krippe ausserhalb des Krippenpools betreuen lassen, Subventionen beantragen können. Diese Eltern füllen möglichst zeitnah den Subventionsantrag aus, der von der Geschäftsstelle Krippenpool geprüft wird. Nach der Bewilligung der Subventionen können Eltern ihre bezahlten Rechnungen jeweils bis maximal drei Monate im Nachhinein rückerstatten lassen.

Massnahmen zur Kompensation der Kantonsbeiträge

Zur Kompensation der Kantonsbeiträge hat der Steuerungsausschuss Massnahmen für die Berechnung des Elternbeitrages getroffen. So wird eine Obergrenze von CHF 120’000 (massgebendes Gesamteinkommen) für subventionsberechtigte Eltern eingeführt. Ausnahme sind dabei die Mittagessen der Schulkinder in den Tagestrukturen.
Weiter erfolgt die Streichung der Kinderermässigung (bis anhin wurde die Kinderermässigung auch angewendet, wenn weitere Kinder die Kinderbetreuung nicht beansprucht haben). Die Krippen ihrerseits können weiterhin Kinderermässigung anbieten.
Zudem wird der Elternbeitrag bei der Säuglingsbetreuung auf 120% (bisher 110%) erhöht. Der Faktor, der Krippen gegenüber dem Krippenpool verrechnen, bleibt gleich.
Für subventionsberechtigte Eltern, insbesondere im Vorschulbereich, ist je nach Familiensituation eine leichte Erhöhung der Elternbeiträge zu erwarten.
Die Eltern wurden rechtzeitig über die Veränderungen informiert.

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