Direkt zum Inhalt springen

Baden ist.

Aktuelles

Abbrennen von Feuerwerk

Beim Abbrennen von Feuerwerk sind zur Verhütung von Bränden und Unfällen gestützt auf § 24 des Polizeireglementes folgende Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten:

  • Das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Wäldern, Getreidefeldern, Gebäuden, in Menschenansammlungen, auf Strassen und Plätzen sowie auf dem Festplatz ist untersagt! Es sind angemessene Sicherheitsabstände einzuhalten.
  • 1. Augustfeuer müssen genügend Abstand zu Wäldern, Kulturen und Gebäuden einhalten. Sie sind bis zum vollständigen Erlöschen des Feuers zu überwachen. Es sind geeignete Löschmittel bereitzustellen.
  • Die Gebrauchsanweisungen der Feuerwerkskörper sind zu studieren und strikte zu befolgen. Zündhölzer und Feuerwerk sind keine geeigneten Spielzeuge für unbeaufsichtigte Kinder.
  • Im Brandfall ist unverzüglich die Feuerwehr zu alarmieren (Tel. 118).

zur Liste