Häufig gestellte Fragen
Kommunale Wahlen - allgemeine Infos zu:
Ansprechperson
Frage:
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Antwort:
Marco Sandmeier, Stadtschreiber II, E-Mail: marco.sandmeierNULL@baden.ch, Tel. 056/200 82 04.
Datum 2. Wahlgang
Frage:
Wann findet der 2. Wahlgang für das Amt des Stadtammann bzw. Vizeammann 2017 statt?
Antwort:
Am 26. November 2017
Kandidaten 2. Wahlgang
Frage:
Wer kann im 2. Wahlgang kandidieren?
Antwort:
Für das Amt des Stadtammanns haben sich die folgenden 3 Kandidaten angemeldet:
- Schneider Markus, CVP
- Obrist Erich, parteilos
- Kohler Sandra, parteilos
Für das Amt des Vizeammanns stehen folgende 2 Kandidaten zur Wahl:
- Dell'Anno-Doppler Regula, SP
- Ramseier Philippe, FDP
Plakatierung
Frage:
An welchen Orten und ab wann darf bewilligungsfrei plakatiert werden?
Antwort:
Unterer Bahnhofplatz, Schlossbergplatz und Cordulaplatz (ab 1. September 2017 ).
An den Kandelabern entlang folgender Kantonsstrassen (ab 30. Juli 2017):
- Neuenhoferstrasse ab Querung Eisenbahnbrücke Richtung Neuenhof,
- Hochbrücke ab Brückenkopf Ost Richtung Wettingen,
- Mellingerstrasse ab Schadenmühleplatz Richtung Dättwil,
- Bruggerstrasse ab Obersiggenthalerbrücke Richtung Brugg.
Smartvote
Frage:
Werden die Einwohnerrats- und die Stadtratswahlen durch die Online-Wahlhilfe Smartvote begleitet?
Antwort:
Ja.
Für die Parteien/Gruppierungen/Kandidierenden werden keine Kosten anfallen.
Städtische Plakatständer
Frage:
Besteht das Angebot, städtische Plakatständer zu beziehen?
Antwort:
Ja. Es besteht die Möglichkeit, einen Plakatständer pro Partei/Gruppierung und Standort (Unterer Bahnhofplatz, Schlossbergplatz und Cordulaplatz) zu beziehen. Für das Aufstellen, das Abräumen und das Aufkleben der Plakate werden CHF 250 und für das Auswechseln der Plakate CHF 100 in Rechnung gestellt. Bestellungen haben direkt beim Werkhof zu erfolgen. Bei der Bestellung ist die Rechnungsadresse anzugeben. Die Plakate müssen mindestens 3 Arbeitstage vor dem Datum, an dem die Plakatständer aufgestellt werden sollen, beim Werkhof abgeliefert werden.
Wahlunterlagen
Frage:
Wann erhalten die Stimmberechtigten die Wahlunterlagen?
Antwort:
Voraussichtlich zwischen dem 6. und dem 10. November 2017.
2. Teil:
Datum Einreichen Wahlvorschläge
Frage:
Wann müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden?
Antwort:
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge läuft am 24. Juli 2017 (12.00 Uhr) ab.
Gesetzliche Grundlage
Frage:
Gesetzliche Grundlage?
Antwort:
Verordnung über die Wahl des Einwohnerrats vom 5. Dezember 1988 (SAR 131.731)