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Baden ist.

Häufig gestellte Fragen

Kommunale Wahlen - allgemeine Infos zu:

Ansprechperson

Frage:

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Antwort:

Marco Sandmeier, Stadtschreiber II, E-Mail: marco.sandmeierNULL@baden.ch, Tel. 056/200 82 04.

Datum 2. Wahlgang

Frage:

Wann findet der 2. Wahlgang für das Amt des Stadtammann bzw. Vizeammann 2017 statt?

Antwort:

Am 26. November 2017

Kandidaten 2. Wahlgang

Frage:

Wer kann im 2. Wahlgang kandidieren?

Antwort:

Für das Amt des Stadtammanns haben sich die folgenden 3 Kandidaten angemeldet:

  • Schneider Markus, CVP
  • Obrist Erich, parteilos
  • Kohler Sandra, parteilos

Für das Amt des Vizeammanns stehen folgende 2 Kandidaten zur Wahl:

  • Dell'Anno-Doppler Regula, SP
  • Ramseier Philippe, FDP

Plakatierung

Frage:

An welchen Orten und ab wann darf bewilligungsfrei plakatiert werden?

Antwort:

Unterer Bahnhofplatz, Schlossbergplatz und Cordulaplatz (ab 1. September 2017 ).

An den Kandelabern entlang folgender Kantonsstrassen (ab 30. Juli 2017):

  • Neuenhoferstrasse ab Querung Eisenbahnbrücke Richtung Neuenhof,
  • Hochbrücke ab Brückenkopf Ost Richtung Wettingen,
  • Mellingerstrasse ab Schadenmühleplatz Richtung Dättwil,
  • Bruggerstrasse ab Obersiggenthalerbrücke Richtung Brugg.

Smartvote

Frage:

Werden die Einwohnerrats- und die Stadtrats­wahlen durch die Online-Wahlhilfe Smartvote begleitet?

Antwort:

Ja.
Für die Parteien/Gruppierungen/Kandidierenden werden keine Kosten anfallen.

Städtische Plakatständer

Frage:

Besteht das Angebot, städtische Plakatstän­der zu beziehen?

Antwort:

Ja. Es besteht die Möglichkeit, einen Plakat­ständer pro Partei/Gruppierung und Standort (Unterer Bahnhofplatz, Schlossbergplatz und Cordulaplatz) zu beziehen. Für das Aufstel­len, das Abräumen und das Aufkleben der Plakate werden CHF 250 und für das Aus­wechseln der Plakate CHF 100 in Rechnung gestellt. Bestellungen haben direkt beim Werkhof zu erfolgen. Bei der Bestellung ist die Rechnungsadresse anzugeben. Die Pla­kate müssen mindestens 3 Arbeitstage vor dem Datum, an dem die Plakatständer aufge­stellt werden sollen, beim Werkhof abgeliefert werden.

Wahlunterlagen

Frage:

Wann erhalten die Stimmberechtigten die Wahlunterlagen?

Antwort:

Voraussichtlich zwischen dem 6. und dem 10. November 2017.

2. Teil:

Datum Einreichen Wahlvorschläge

Frage:

Wann müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden?

Antwort:

Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge läuft am 24. Juli 2017 (12.00 Uhr) ab.

Gesetzliche Grundlage

Frage:

Gesetzliche Grundlage?

Antwort:

Verordnung über die Wahl des Einwohnerrats vom 5. Dezember 1988 (SAR 131.731)

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