Direkt zum Inhalt springen

Baden ist. | Home

Metanavigation

Baden ist. | Home

Abmeldung

Wegzug aus Baden

Sie verlassen unsere Stadt? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Vergessen Sie nicht, sich im Stadtbüro abzumelden und innert 14 Tagen in der neuen Wohngemeinde anzumelden.

Schweizer Staatsangehörige innerhalb der Schweiz

  • Bitte kommen Sie persönlich mit Ihrem amtlichen Ausweis vorbei oder melden Sie den Wegzug mit eUmzug.
  • Den Heimatschein senden wir direkt an Ihre neue Wohngemeinde.

Schweizer Staatsangehörige ins Ausland

  • Bitte kommen Sie persönlich mit Ihrem amtlichen Ausweis vorbei.
  • Beachten Sie folgende Informationen.

Ausländische Staatsangehörige

  • Bitte kommen Sie persönlich mit Ihrem Pass / Personalausweis sowie Ausländerausweis vorbei oder melden Sie den Wegzug mit eUmzug.

Abmeldung beim Steueramt

Sie beabsichtigen einen längeren Auslandsaufenthalt (mehrere Monate) oder planen die Schweiz voraussichtlich für längere Zeit (mehrere Jahre) oder für immer zu verlassen?

Mehrmonatiger Auslandsaufenthalt mit Rückkehr (Wohnsitz in der Schweiz bleibt)

Wenn Sie beabsichtigen, in der Schweiz zu bleiben, und Ihr Auslandsaufenthalt nur ein paar Monate dauert, informieren Sie bitte die Abteilung Steuern. Nur mit dieser Information werden während Ihrer Abwesenheit keine Verfügungen an Sie eröffnet. So verpassen Sie keine gesetzlich nicht mehr verlängerbare Fristen.

Wenn eine Stellvertreterregelung mit schriftlicher Vollmacht besteht, kann auf eine Information der Steuerbehörde verzichtet werden.

Definitive Aufgabe des Wohnsitzes

Melden Sie sich bitte mindestens drei Monate vor Wegzug ins Ausland am Schalter der Abteilung Steuern. Es stehen vor dem Wegzug noch folgende Arbeiten an:

  • Ausfüllen eines Fragebogens beim Steueramt
    • neue Wohnadresse
    • genaue Adresse des neuen Arbeitgebers
    • Kontaktadressen und Telefonnummern bei Fragen
  • Ausfüllen und einreichen einer unterjährigen Steuererklärung für das laufende Jahr und ev. für die Vorjahre
    • Lohnausweis beim Arbeitgeber frühzeitig verlangen oder zumindest monatliche Salärabrechnungen des Arbeitgebers einreichen
  • Bekanntgabe, ob vor dem Wegzug Kapitalzahlungen bezogen werden wie bspw.
    • Berufliche Vorsorge Säule 2 A
    • Gebundene private Vorsorge Säule 3 A
    • Freie private Vorsorge Säule 3 B
      Belegmässige Dokumentation mitbringen (Name des Vorsorgeinstitutes und Auszahlungsbetrag)
  • Definitive Veranlagung noch offener Steuerdeklarationen
  • Bezahlen der offenen Steuerbeträge
  • Regelung einer Stellvertretung für das Abwickeln sämtlicher Handlungen nach dem Wegzug
    • Vollmacht erstellen
  • drucken
  • als PDF