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Führer-, Fahrzeugausweis

Lernfahrausweis

Führerausweis Vorderseite (Muster)Wer einen Lernfahr- bzw. Führerausweis beantragen möchte, kann das Formular direkt über die Webseite des Strassenverkehrsamtes ausfüllen und herunterladen: www.stva.ag.ch

Führerausweis Rückseite (Muster)Beim erstmaligen einreichen des Gesuches ist die persönliche Vorsprache mit einem Ausweis beim Stadtbüro nötig. Die Gebühr beträgt CHF 20.00.

Beim einreichen eines weiteren Gesuches kann das Formular direkt dem Strassenverkehrsamt in Aarau zugestellt werden. Eine Vorsprache beim Stadtbüro ist nicht notwendig.


Umschreibung eines ausländischen Führerausweises

Grundsätzlich dürfen gültige ausländische Führerausweise während maximal zwölf Monaten (ab Einreisedatum) in der Schweiz verwendet werden. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden. Das Gesuch für die Umschreibung ausländischer Führerausweise kann direkt über die Webseite des Strassenverkehrsamtes ausgefüllt und heruntergeladen werden: www.stva.ag.ch

Personen, die berufsmässig (bspw. Lastwagenfahrer) in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorie B, B1, C, C1, D, D1 oder F führen möchten, müssen den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben.

Weitere Bedingungen für den Erwerb des schweizerischen Führerausweises finden Sie unter www.stva.ag.ch.

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