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Heizungsersatz und Solarthermie

Förderbeiträge für Ersatz von fossilen (Öl/Gas) und elektrischen Heizungen durch erneuerbare Systeme und Solarthermie als erneuerbare Ergänzung zu fossilen Heizungen.

Anschluss an eine bestehende Fernwärme

Wer bezahlt? Wie beantragen?
Kanton Aargau
Bis 500 kW: 6'000 CHF + 20 CHF/kW
Ab 500 kW: 11'000 CHF + 10 CHF/kW
Link Förderprogramm (Seite 24)
Förderrechner
Förderantrag
Stadt Baden
Zusätzlich 50 % zum Förderbeitrag des Kantons

Informationen zur Fernwärme
Antrag auf Förderplattform

Wärmepumpen (alle Typen)

Wer bezahlt? Wie beantragen?
Kanton Aargau
Luft-/Wasser-WP: 1'600 CHF + 60 CHF/kW
Erdwärme-/Grundwasser-WP: 6'000 CHF + 180 CHF/kW
Link Förderprogramm (Seite 23)
Förderrechner
Förderantrag
Stadt Baden
Zusätzlich 50 % zum Förderbeitrag des Kantons
Antrag auf Förderplattform
Energie Zukunft Schweiz, bei selbstbewohnten Objekten nur >50 kW
(nicht mit dem kant. Förderbeitrag kumulierbar)
Förderprogramm
Stiftung myclimate
Für Mehrfamilienhäuser (15 - 400kW)
(nicht mit anderen Beiträgen kumulierbar)
Förderprogramm

Holzheizungen

Wer bezahlt? Wie beantragen?
Kanton Aargau
Stückholz, Pellet m. Tagesbehälter: 3'000 CHF
Feuerung < 70 kW: 3'000 CHF + 50 CHF/kW
Feuerung > 70 kW: 180 CHF/kW
Link Förderprogramm (Seite 22)
Förderrechner
Förderantrag
Energie Zukunft Schweiz, bei selbstbewohnten Objekten nur >50 kW
(nicht mit dem kant. Förderbeitrag kumulierbar)
Förderprogramm

Solarthermie

Wer bezahlt? Wie beantragen?
Kanton Aargau
1'200 CHF + 500 CHF/kW
Link Förderprogramm (Seite 24)
Förderrechner
Förderantrag
Stadt Baden
Zusätzlich zum Kanton: 750 CHF Grundbeitrag plus 500 CHF pro Wohnung (Details)
Antragsformular

Haben Sie den Überblick verloren? Melden Sie sich bei der Energiefachstelle: Tel. +41 56 200 22 89

Details zum Förderbeitrag Solarthermie

Grundbeitrag pro Anlage von CHF 1'500 plus einem Beitrag pro Wohneinheit von CHF 1'000. Es gelten folgende Mindestanforderungen:
   a) für eine bis vier Wohnungen: mind. 4 m² Absorberfläche pro Wohnung,
   b) ab fünf Wohnungen: mind. 1.5 m² Absorberfläche pro Wohnung.
Der Maximalbetrag pro Objekt beträgt CHF 20'000 und gefördert werden nur Objekte mit Verbrennungsheizungen.
Falls ein Förderbeitrag von Dritten (Bund, Kanton, o.a.) existiert, wird nur 50% des kommunalen Beitrags ausbezahlt.

Bitte beachten Sie das Solarthermieanlagen meldepflichtig und unter Umständen auch baubewilligungspflichtig sind. Weitere Informationen

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