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Badenfahrt 2023 – Einschränkungen für Baustellen und weitere Nutzerinnen und Nutzer von öffentlichen Flächen
Diesen Sommer findet die Badenfahrt statt. In der Zeit vom 24. Juli bis 10. September 2023 gelten Einschränkungen für Baustellen und weitere Nutzerinnen und Nutzer von öffentlichen Flächen.
Damit vor, während und nach der Badenfahrt die Verkehrssicherheit und die Notfallzufahrten gewährleistet werden können, sind folgende Einschränkungen zu beachten:
Freitag, 28. Juli 2023 ab 16 Uhr bis Sonntag, 10. September 2023:
- Keine Bauarbeiten auf öffentlichem Grund.
- Keine Baustelleninstallationen auf öffentlichem Grund.
- Bau und Unterhaltsarbeiten an Hochbauten und Privatgrundstücken sind nur beschränkt möglich. Geplante Vorhaben sind in Absprache mit der Stadtpolizei und dem Kompetenzbereich Tiefbau und öffentlicher Raum zu prüfen und bewilligen zu lassen.
- Die üblichen Anlieferungszeiten sind von Montag bis Freitag gewährleistet. Anlieferungen ausserhalb der üblichen Zeiten sowie samstags oder sonntags sind nicht möglich.
Die genannten Einschränkungen gelten für sämtliche Parzellen innerhalb des Festperimeters inklusive der Bahnhofstrasse, Haselstrasse und Güterstrasse (siehe Übersichtsplan im Anhang).
Montag, 24. Juli 2023 ab 7 Uhr bis Sonntag, 10. September 2023:
- Obengenannte Einschränkungen gelten im rot markierten Bereich bereits ab Montag, 24. Juli 2023 (siehe Übersichtsplan im Anhang).
Freitag, 11. August 2023 ab 16 Uhr bis Sonntag, 3. September 2023:
- Der Öffentliche Verkehr und die Notfallzufahrten dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Temporäre Massnahmen
Laufende und bevorstehende Arbeiten im Festperimeter sind vor den definierten Terminen einzustellen und die Flächen sind komplett zu räumen. Für Aufbrüche und offene Gräben, die infolge der Badenfahrt eingestellt werden, gelten folgende Auflagen:
- Die Oberfläche ist stolperfrei und rollstuhlgängig mit Asphaltbelag wiederherzustellen. Die Auffüllung mit Kies oder Beton ist nicht gestattet.
- Absperrungen mit Doppellatten und dergleichen sind nicht gestattet.
- Eingestellte Baustellen auf Privatgrundstück sind mit verschlossenen CondectaGittern oder gleichwertig zu sichern.
Weitere Auskünfte für Medienschaffende:
Majo Kupresak, Leiter Tiefbau und öffentlicher Raum, T +41 56 200 82 85 (direkt), majo.kupresak@baden.ch
Übersichtsplan_Badenfahrt_Einschränkungen_Tiefbau_öffentlicher_Raum.pdf [pdf, 3.9 MB]

