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Publikation Mitwirkungsverfahren vom 02. Mai 2026

Publikation Mitwirkungsverfahren vom 02. Mai 2026

Mitwirkungsverfahren Gestaltungsplanung Verenaäcker

Mitwirkungsverfahren zur Gestaltungsplanung "Verenaäcker"

Für das Gebiet nördlich der Bahngleise an der Römerstrasse wurde die Gestaltungsplanung „Verenaäcker“ erarbeitet. Die Gestaltungsplanung legt verbindlich fest, wie dieses Gebiet in Zukunft überbaut und gestaltet werden darf.

Die Entwürfe liegen vom 4. Mai bis am 5. Juni 2026 während mehr als 30 Tagen öffentlich auf.

Zu Beginn der öffentlichen Mitwirkung findet am 04. Mai 2026, 19.30 Uhr im Hotel Du Parc an der Römerstrasse 24, 5400 Baden eine Informationsveranstaltung statt. Die Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen.

Ihre Mitwirkung
Gemäss §3 Baugesetz (BauG) können alle interessierten Personen während des Mitwirkungsverfahrens ihre Anregungen und Vorschläge einbringen. Eingaben können sich auf die Entwürfe Situationsplan, Sondervorschriften und Planungsbericht beziehen. Weitere Beilagen enthalten zusätzliche Hintergrundinformationen.
Das Verfahren dient der frühen Beteiligung und ist kein Rechtsmittelverfahren.
Ihre Hinweise werden geprüft und fliessen, wenn möglich, in die weitere Planung ein.

Einsicht in die Unterlagen
Die Unterlagen (inkl. Erläuterungsbericht und Beilagen) können hier online: LINK zur E-Mitwirkung oder vor Ort bei der Stadt Baden, Abteilung Bau, Rathausgasse 5 (Roter Turm, 2. Stock), zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • Mo, Mi, Do: 10.00-12.00 Uhr / 14.00-16.00 Uhr
    (Eine Fachperson steht für Fragen vor Ort zur Verfügung)
  • Di: 14.00 - 18.00 Uhr
  • Fr: 08.00 - 14.00 Uhr

Beratungen mit Terminvereinbarung sind möglich: bau@baden.ch

So reichen Sie Ihre Mitwirkung ein
Auf digitalem Weg:
Die Eingaben können Sie direkt auf der Website der E-Mitwirkung einreichen.

Auf schriftlichem Weg:
Bitte kennzeichnen Sie Ihre schriftliche Eingabe mit „Mitwirkungseingabe“ und senden Sie diese bis spätestens 05. Juni 2025 (Poststempel) an:
Stadtrat Baden, Rathausgasse 1, 5400 Baden

Zum weiteren Verfahren können Sie sich über den Newsletter informieren.

Hinweis:

  • Mitwirkungseingaben, die nach Ablauf der Frist eintreffen, können nicht berücksichtigt werden.
  • Die öffentliche Auflage mit formeller Einwendungsmöglichkeit gemäss §24 BauG erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

STADT BADEN, Bau
Rathausgasse 5
5400 Baden
Tel. +41 56 200 82 70
bau@baden.ch

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