Todesfall im Zivilstandskreis Baden
Was ist unmittelbar nach einem Todesfall im Zivilstandskreis Baden zu tun?
Todesfälle sind umgehend (bei Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag), spätestens jedoch innert 2 Tagen dem Zivilstandskreis zu melden.
Anschliessend kann mit dem Bestattungsamt des Wohnsitzes und/oder des gewünschten Bestattungsortes die Beisetzung organisiert werden.
1. Tod zu Hause
2. Tod infolge eines Unfalles
3. Tod im Spital oder im Heim
4. Dokumente für Todesfallmeldung Dokumente Todesfallmeldung.pdf [PDF, 22.0 KB]
1. Tod zu Hause
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Arzt benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen.
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Ein/e Angehörige/r der verstorbenen Person meldet den Todesfall umgehend (bei Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag), spätestens jedoch innert 2 Tagen dem Bestattungsamt des Wohnsitzes.
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War der Wohnsitz der im Zivilstandskreis Baden verstorbenen Person an einem anderen Ort, dann ist die Meldung sowohl dem Bestattungsamt des Wohnsitzes als auch umgehend dem Zivilstandskreis Baden zu machen.
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Bei der Meldung beziehungsweise für die Registrierung des Todesfalles sind folgende Dokumente mitzubringen bzw. abzugeben.
2. Tod infolge eines Unfalles
- Polizei benachrichtigen
- Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden.
- Die Polizei meldet den Todesfall umgehend dem Zivilstandskreis und der Wohnsitzgemeinde.
- Notwendige Dokumente für die Eintragung des Todesfall beim Zivilstandskreis sowie für die Bestattung.
3. Tod im Spital oder im Heim
- Spital- bzw. Heimbehörden erledigen die hier erwähnten Formalitäten.
- Spital oder Heim meldet den Todesfalls umgehend dem Zivilstandskreis und der Wohnsitzgemeinde.
- Notwendige Dokumente für die Eintragung des Todesfall beim Zivilstandskreis sowie für die Bestattung.
STADT BADEN, Zivilstandskreis Baden, Klösterli, Oberstadtstrasse 4, CH-5401 Baden,
Tel. +41 (0)56 200 84 30, Fax +41 (0)56 200 83 47, zivilstandskreis@baden.ag.ch
