Geburt 
Geburt im Spital
Zur Anmeldung einer Geburt beim Zivilstandskreis Baden werden verschiedene Dokumente benötigt. Diese müssen von der Mutter beim Eintritt ins Kantonsspital abgegeben werden. Die Spitalverwaltung leitet die Dokumente, zusammen mit der Geburtsmitteilung, an den Zivilstandskreis weiter.
Die Internetseite der Frauenklinik des Kantonsspitals Baden gibt Ihnen über Fragen rund um die Geburt – auch über die aktuell im Kantonsspital Baden geborenen Kinder – Auskunft.
Geburt zu Hause
Hausgeburten innerhalb des Zivilstandskreises Baden sind umgehend, spätestens jedoch innert 3 Tagen dem Zivilstandskreis Baden zu melden.
Die Anzeige kann persönlich durch den Vater, die Mutter des Kindes, die Hebamme, den Arzt oder eine andere Person, die bei der Geburt dabei war, erfolgen.
Handelt es sich um ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern, so darf die Anzeige durch den Vater des Kindes nur dann erfolgen, wenn er bereits vor der Geburt anerkannt hat oder bei der Geburt dabei war.
Für die Anmeldung einer Hausgeburt sind die Geburtsanzeige der Hebamme, zusammen mit den Dokumente abzugeben
STADT BADEN, Zivilstandskreis Baden, Klösterli, Oberstadtstrasse 4, CH-5401 Baden,
Tel. +41 (0)56 200 84 30, Fax +41 (0)56 200 83 47, zivilstandskreis@baden.ag.ch
