Entwicklung und Aufwertung Bäderquartier
Gestaltungsplan «Limmatknie»
Mitwirkungsverfahren vom 25. Oktober 2011 bis am 23. November 2011
Verschiedene kantonale und kommunale öffentliche Interessen und die komplexen örtlichen Verhältnisse im Bäderquartier nördlich der Parkstrasse machen zur Realisierung von Neubauten einen Gestaltungsplan notwendig. Der gestaltungsplan gehört zur Kategorie der Sondernutzungspläne und kann zusätzlich zu den Bestandteilen des Erschliessungsplans, welcher ebenfalls zu den Sondernutzungsplänen gehört, weitere Anordnungen zur Überbauungsmöglichkeit des betroffenen Gebietes enthalten.
Ein Gestaltungsplan ist ein öffentlich-rechtliches und grundeigentümerverbindliches Planungsinstrument. Er ergänzt und konkretisiert die generellen Vorgaben der allgemeinen Nutzungsplanung (Bau- und Nutzungsordnung) innerhalb eines konkreten, klar umgrenzten Areals. Ein Gestaltungsplan hat nebst einem Situationsplan Vorschriften zur Qualität einer Überbauung, Einpassung der Bauten, Nutzung, Erschliessung, Freiraumgestaltung, Energie, etc., die speziell auf das Areal zugeschnitten sind, zu enthalten. Ausser diesen Verbindlichen Dokumenten umfasst ein Gestaltungsplan erläuternde Dokumente, insbesondere einen Planungsbericht. Dieser umschreibt und erläutert Grund, Zweck, Planung und Vorschriften sowie den Planungsprozess. Die vorliegende Planung wurde durch weitere erläuternde Dokumente ergänzt. Das «Richtprojekt Bauten» und das «Richtprojekt Freiraum» stellen die Qualitätsanforderungen an Neubauten und Freiraumgestaltung bezüglich Typologie und Gestaltung planerisch dar und sind Grundlage für die Beurteilung der nachfolgenden Bauprojekte bzw. Baugesuche.
Die Entwürfe eines Gestaltungsplans sind der Bevölkerung zur Mitwirkung zu unterbreiten. Vor dem Erlass durch den Stadtrat ist zudem eine Vorprüfung durch die kantonale Behörde notwendig und eine öffentliche Auflage mit Einwendungsmöglichkeit durchzuführen. Die Genehmigung erfolgt durch das zuständige Departement des Regierungsrates.
Der vorliegende Entwurf stützt sich auf das Ergebnis des in den Jahren 2008 und 2009 durchgeführten Studienauftragverfahrens und die zwischenzeitlich erfolgte weitere Bearbeitung und Optimierung des geplanten Projektes. Nach einer Vorprüfung durch die kantonalen Fachstellen, hat der Stadtrat mit Beschluss vom 17. Oktober 2011 die Freigabe zur Mitwirkung durch die Bevölkerung erteilt.
Dokumente Stand Mitwirkungsverfahren
Verbindliche Dokumente:
GP Limmatknie Sondernutzungsvorschriften, Oktober 2011 [PDF, 681 KB]
GP Limmatknie Situationplan Oktober, 2011 [PDF, 590 KB]
GP Limmatknie Ergänzungsplan Sohlenprofile, Oktober 2011 [PDF, 560 KB]
Erläuternde Dokument:
GP Limmatknie Planungsbericht, Oktober 2011 [PDF, 3.00 MB]
GP Limmatknie kant. Vorprüfungsbericht, September 2011 [PDF, 485 KB]
fachliche Stellungnahme A. Bassi, St. Rotzler, Juli 2011 [PDF, 2.00 MB]
Richtprojekt Bauten, Oktober 2011 [PDF, 14.0 MB]
Richtprojekt Umgebung, Oktober 2011 [PDF, 9.00 MB]
Richtprojekt Limmat Uferaufwertung,Hochwasserauswirkungen, Januar 2011 [PDF, 825 KB]
KoordinierterKapazitätsnachweis Baden Nord / Bäder, Februar 2011 [PDF, 5.00 MB]
Erschliessungs- und Verkehrskonzept Römer- und Bäderquartier, April 2011 [PDF, 10.0 MB]
Zur Mitwirkung waren alle interessierten Personen eingeladen. Eingaben konnten schriftlich an Stadt Baden, Planung und Bau, Rathausgasse 5, 5401 Baden eingereicht werden.
Nächste Planungsschritte
Nach Durchführung der öffentlichen Auflage und 2. Mitwirkung zur Teilrevision BNO «Limmatknie», hat der Stadtrat unter Berücksichtigung allfälliger Einwendungen über die Änderungen der Bauvorschriften zu entscheiden. Erlassbehörde ist der Einwohnerrat. Gegen den Beschluss des Einwohnerrates können diejenigen, welche ein schutzwürdiges, eigenes Interesse geltend gemacht haben, innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation des Einwohnerratsbeschlusses beim Regierungsrat Beschwerde führen. Der Entscheid des Stadtrates wird den Einwendern rechtzeitig vor der Einwohnerratssitzung zugestellt. Die Beantwortung der Mitwirkungseingaben erfolgt nach Behandlung durch den Stadtrat.
Die Mitwirkungseingaben zum Gestaltungsplanentwurf «Limmatknie» werden nach Ablauf der Auflagefrist geprüft und dem Stadtrat zur Behandlung unterbreitet. Basierend auf dem Beschluss des Stadtrates werden die Planungsdokumente soweit erforderlich überarbeitet und ergänzt. Anschliessend ist nach erneuter Prüfung durch die kantonalen Fachstellen und Vorliegen des definitiven Vorprüfungsberichtes die öffentliche Auflage mit Einwendungsmöglichkeit durchzuführen. Gemäss heutigem heutigem Planungsstand ist dieses für nach den Sportferien vorgesehen.
Terminplan [PDF, 25.0 KB]
Informationen zum Planungsprozess Entwicklung und Aufwertung Bäderquartier
Tel. +41 (0)56 200 82 70, Fax +41 (0)56 200 83 48, planung.bau@baden.ag.ch
