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Produktionsräume

Im Kulturzentrum Alte Schmiede, wo sich auch das Jugendkulturlokal Werkk befindet, stehen fünf Bandräume und ein Atelierraum für Kulturschaffende zur Verfügung. Die Räume werden nach den Grundsätzen der städtischen Kulturförderrichtlinien befristet und zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt.

Bei Interesse an einem Produktionsraum (Bandraum oder Atelierraum) kann man sich jederzeit auf die Interessent*innenliste setzen lassen.

Kontakt: kulturfoerderungNULL@baden.ch

Detaillierte Informationen zu den Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt
Infoblatt_Produktionsraeume.pdf [pdf, 178.50 KB]

Atelierraum

Der Atelierraum verfügt über eine gute Ausleuchtung, fliessend Wasser, einen Treppenaufgang und direkten Liftzugang sowie ausreichend Stromanschlüsse. Er liegt im Obergeschoss und ist 52 m2 gross.

  • Die monatliche Nutzungsgebühr inkl. Nebenkosten liegt bei mindestens CHF 450 und wird nach Baden-Bezug und Finanzkraft des Nutzenden festgelegt.
  • Bei der Auswahl von potenziellen Nutzer*innen werden Kunstschaffende mit Lokalbezug bevorzugt. Bildende Kunst wird priorisiert, andere Sparten sind möglich. Denkbar sind auch befristete Projekte und Arbeitsteams.
  • Nutzungsdauer Bildende Kunst: Höchstens vier Jahre, mit der Möglichkeit, um ein Jahr zu verlängern.
  • Nutzungsdauer andere Sparten: Höchstens zwei Jahre, mit der Möglichkeit, um ein Jahr zu verlängern.


Foto: Gabi Vogt

Bandräume

Die Bandräume sind minimal ausgebaut, verfügen über leistungsstarke Stromanschlüsse und eine einfache Grundausleuchtung. Sie liegen im Untergeschoss und besitzen keine Fenster und keinen Schallschutz. Sie sind je ca. 20 m² gross.

  • Die monatliche Nutzungsgebühr inkl. Nebenkosten liegt bei mindestens CHF 150 und wird jeweils nach Baden-Bezug und Finanzkraft der Nutzer*innen festgelegt.
  • Bei der Auswahl von potenziellen Nutzer*innen werden Badener Nachwuchsmusiker*innen mit künstlerischem Potenzial und einer Anspruchshaltung gegenüber der eigenen Kulturproduktion priorisiert.
  • Die Nutzungsdauer ist auf zwei Jahre befristet und kann um maximal ein Jahr verlängert werden.


Foto: Gabi Vogt

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