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Familienforschung, Vorfahren

Beim Zivilstandskreis Baden befinden sich u.a. folgende Register der angeschlossenen Gemeinden:

  • Bürgerregister von den Gemeinden geführt ca. ab dem Jahre 1818
  • Eheregister von den Gemeinden geführt ab 1.1.1876
  • Geburtsregister von den Gemeinden geführt ab 1.1.1876
  • Todesregister von den Gemeinden geführt ab 1.1.1876

In den Archiven der Gemeinden, Pfarrämter und des Kantons (Staatsarchiv) befinden sich noch ältere und weitere Register. Das Staatsarchiv hat u.a. ein «Verzeichnis der Kirchenbücher im Aargau» erstellt.

Im Unterschied zum Grundbuch und zum Handelsregister sind die Zivilstandsregister nicht öffentlich zugänglich. Für die Bekanntgabe von Personendaten zum Zwecke der Familienforschung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Mündlich werden keine registrierten Personendaten bekannt gegeben.

Für die Einsichtnahme in die Register ist eine Terminreservation beim Zivilstandskreis notwendig. Soweit vorgeschrieben, ist die Bewilligung des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Abteilung Register und Personenstand in Aarau vorgängig einzuholen und vorzulegen.
Die Gebühren für die Bekanntgabe richten sich nach dem zeitlichen Aufwand.

Weiterführende Informationen und Links

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