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BNO

Die Bau- und Nutzungsordnung ist das zentrale Instrument der kommunalen Raumentwicklung. Sie ist auf einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren ausgerichtet und berücksichtigt alle berührten privaten und öffentlichen Interessen. Die tatsächlichen, rechtlichen und planerischen Anforderungen an die Bau- und Nutzungsplanung sind äusserst vielfältig, zum Teil komplex und gegenläufig. Dies macht die Planung zu einer höchst anspruchsvollen Aufgabe.

Die Gemeinden sind verpflichtet, allgemeine Nutzungspläne über das gesamte Gemeindegebiet zu erlassen (§ 15 BauG www.ag.ch). Darin sind vorab Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen zu unterscheiden (Art. 14 RPG  ArtAwww.admin.ch).

Die Bau- und Nutzungsplanung besteht aus folgenden Dokumenten, welche eigentumsverbindlich festlegen, wie der Boden genutzt und überbaut werden darf.

Rechtskräftige BNO und Nutzungsplan

Laufende Planungsprojekte:

Revisionen BNO

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